Das Klavier von Wagner bleibt in Bayreuth

Das OLG Dresden hat entschieden, dass das Wagner-Klavier nicht in die Erbmasse fällt. Der Erbengemeinschaft ist es darum gegangen, dass Wagners Klavier in Bayreuth bleibt. Der mehrjährige Gerichtsstreit um das Kompositions-Klavier von Richard Wagner wurde damit  beigelegt. Die Wagner-Stiftung Bayreuth und die Stadt Leipzig haben sich am Dienstag vor dem Oberlandesgericht auf einen Vergleich geeinigt, wie eine Gerichts-Sprecherin am 20. März mitteilte.




Demnach ist die Stadt Leipzig rechtmäßiger Eigentümer des Klaviers, das Instrument bleibt aber bei der Wagner-Stiftung in Bayreuth. Alle zehn Jahre darf die Stadt das Klavier für zwei Jahre nach Leipzig holen. Die Leipziger Volkszeitung berichtete über die Entscheidung. Ursprünglich gehörte dieses Klavier von Richard Wagner seiner Schwiegertochter Winifred. In den Kriegs-Wirren kam es nach Leipzig, wo es bis 1998 im Depot des Museums stand. Dann schlossen das Museum und die Stiftung einen Leihvertrag. Das Klavier ging nach Bayreuth und blieb auch nach dem Auslaufen des Vertrages dort. Beide Seite stritten gerichtlich über die Frage, wem das Klavier gehört. In diesen Streit schaltete sich noch die Wagner-Urenkelin Iris ein, die Ansprüche der Erbengemeinschaft anmeldete.